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Gastronomie

Wir beraten Gastronomie, Hotellerie und Cateringbetriebe in allen Steuerfragen und unterstützen Sie bei der steuerlich korrekten Abwicklung Ihrer Geschäftsvorfälle. In der Gastronomie sind höchste Ansprüche an die Kassenbuchführung und an die betriebsinterne Buchhaltung zu stellen. Wir informieren Sie gerne.

Ihre Vorteile

Wir beraten Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen der Gastronomiedienstleistung.

Unser Vollservice für die Gastronomie, Hotellerie und Cateringbetriebe

Egal, ob Sie ein Hotel, ein Restaurant, ein Partyservice- oder Imbissunternehmen besitzen oder leiten , sich als Einzelkämpfer profilieren oder in eine Systemgastronomie eingegliedert sind. : Wir beraten Sie in allen steuerlichen, handelsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen der Gastronomie-Dienstleistung. In der Systemgastronomie unterstützen wir auch besonders das Headoffice in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Unser Service umfasst im Einzelnen

  • Steuerliche Beratung in allgemeinen Fragen
  • Beratung in Umsatzsteuerfragen, insbesondere Fragen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und des Regelsteuersatzes in Spezialfällen (z.B. Dinner-Shows usw.)
  • Erstellen sämtlicher Steuererklärungen und vollumfängliche Bilanzierung
  • Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen, falls keine Buchführungspflichten bestehen, was wir selbstverständlich für Sie prüfen,
  • Beratung zur richtigen Kassenführung Beratung zur Führung eines korrekten Wareneingangsbuches
  • Beratung zu einer sicheren Kellnerabrechnung
  • Steuerliche Fragen zur Personalbeköstigung und zur Beköstigung des Gastronomieunternehmers selbst
  • Entlastung in allen Arbeiten des steuerlichen Rechnungswesens
  • Unterstützung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen durch eine dauerhafte und zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertung (branchenspezifische Hotel-Gaststätten-BWAs)

Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungspakete an

Lohn und Gehalt komplett

Unser Dienstleistungsangebot „Lohn und Gehalt komplett“ umfasst alle Arbeiten rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Anmeldung und Abführung aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit läuft Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung pünktlich und korrekt. Selbstverständlich sind wir dabei auf die Abrechnung von Feiertags- und Nachtarbeit spezialisiert, einschließlich der Abwicklung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Belange für Saison- und Leiharbeiter.

Betriebswirtschaftliche Analyse und Budgetplanung

Unsere Dienstleistung „Budgetplanung komplett“ umfasst die regelmäßige Kontrolle Ihrer Unternehmensergebniszahlen inclusive einer kritischen Kostenanalyse. Wir erstellen für Sie monatliche Komplettauswertungen, regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche unter Zugrundelegung von Vergleichszahlen für die Vorperioden. Wir erarbeiten für Sie außerdem die wesentlichen Kennzahlen für eine effektive Liquiditätskontrolle. Unsere anschaulichen grafischen Auswertungen ermöglichen Ihnen dabei einen schnellen Überblick.

Richtige Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

Die Gastronomie gilt für die Finanzverwaltung wegen der überwiegenden „Bargeschäfte“ als Risikobranche. Die Einnahmen des Gastwirtes oder Hoteliers werden dabei regelmäßig anhand von Richtsätzen verprobt. Um die Buchhaltung eines Unternehmens auf Stichhaltigkeit und Plausibilität zu prüfen, bedienen sich die Prüfer mit Hilfe spezieller Software zunehmend der Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Stimmen die innerbetrieblichen Angaben nicht mit den Erfahrungswerten der Finanzverwaltung überein (so genannte Richtsatzverprobung), werden Kassenfehlbeträge festgestellt oder scheinen bestimmte Geschäftsvorfälle unwahrscheinlich, droht schnell eine Schätzung. Dabei können auch Sie als steuerehrlicher Unternehmer in die Bredouille geraten, wenn ihre Zahlen von der statistischen Norm abweichen. Ist bei Ihnen eine Betriebsprüfung angesagt, prüfen wir Ihre steuerlichen Unterlangen insbesondere auf mögliche Manipulationen im Einnahmebereich und checken die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung sowie der Kellnerabrechnung . Auch Ihr Entnahmeverhalten nehmen wir unter die Lupe.

Argumentationshilfe und Vertretung: Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Fand in Ihrem Hause eine Betriebsprüfung statt und trat bereits der Fall ein, dass die Verhältnisse Ihres Betriebs von denen eines Normalbetriebs, also jenen Betrieb, den der Richtsatz des Prüfer beschreibt, abweichen, kommt es auf die richtige Argumentation an. Wir kümmern uns darum. Denn jeder Betrieb wie auch Ihrer ist ein Unikat. Es muss bei Ihnen also nicht so laufen wie bei anderen. Sprechen Sie mit uns, bevor die Beurteilung des Betriebsprüfers zu einem Risiko für Sie wird.

Insbesondere die Kompetenz der Kanzleileitung als ehemaliger Betriebsprüfer für Mittel- und Großbetriebe beim Finanzamt Öhringen sichert uns hier ein spezielles Knowhow, das wir zu Ihrem Nutzen einsetzen und so schon manche Betriebsprüfung „ausfechten“ konnten.

Und schließlich: Unsere Gründungsberatung

Sie haben eine vielversprechende gastronomische Idee und stecken voller Träume? Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens und wollen Ihnen helfen, Ihre Träume zu verwirklichen.

Gaststättenverpachtung/Pacht einer Gaststätte

Die Verpachtung oder Pachtung einer Gaststätte ist in der Regel mit mehreren Verträge verbunden. Als Vertragspartner kommen u.a Brauereien, Immobilienbesitzer oder Automatenaufsteller ins Spiel. Wir prüfen für Sie u.a.

  • Gaststättenpachtvertrag
  • Verträge mit Brauereien und Getränkelieferanten
  • Darlehensverträge für die Finanzierung der Gaststätteneinrichtung
  • Verträge über die Aufstellung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten
  • Mietverträge für den Gastwirt oder seines Personals (Personalwohnungen)

Sämtliche Verträge werden von uns dabei auf die wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Folgen untersucht.

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