Seitenbereiche
Inhalt

Bonuszahlungen der Krankenkassen

Krankenversicherungsbeiträge

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können vollumfänglich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, soweit sich die Beiträge auf Basisleistungen beziehen. Vielfach gewähren die Krankenkassen ihren Versicherten Bonuszahlungen, etwa für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Kürzung des Sonderausgabenabzugs

Die Finanzverwaltung kürzt regelmäßig die sonderausgabenabzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge um die Bonuszahlungen. Ob dies rechtmäßig ist, entscheidet der Bundesfinanzhof in dem anhängigen Verfahren X R 17/15. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihren sogenannten „Vorläufigkeitskatalog“ hinsichtlich der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um die Bonuszahlungen der Krankenkassen erweitert. Dies bedeutet, dass Steuerbescheide diesbezüglich vorläufig erlassen werden und ggf. von Amts wegen berichtigt werden (BMF-Schreiben vom 5.11.2015 IV A 3 - S 0338/07/10010).

Stand: 25. Februar 2016

Bild: doris_bredow - Fotolia.com

Wir über uns

Als Steuerberater in Gaildorf finden wir für Sie individuelle Lösungen nach Maß, die bedeutsame steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte erschließen. Natürlich beraten wir dabei auch Mandanten im Umkreis wie z.B.: in Schwäbisch Hall, Crailsheim, Murrhardt oder Gschwend. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Nutzen Sie das unverbindliche Vorteils-Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.