Seitenbereiche
Inhalt

Vorab-Abschlag für familiengeführte Hotelbetriebe

Neues Erbschaftsteuerrecht

Mit der Erbschaftsteuerreform 2016 wurde die Übertragung von betrieblichem Vermögen neu geregelt. Neu eingeführt wurde unter anderem ein sogenannter Vorab-Abschlag für familiengeführte Unternehmen. Familiengeführte Gastronomiebetriebe und Hotels können von diesen weiteren Steuererleichterungen profitieren.

Der Vorab-Abschlag

Das neue Erbschaftsteuerrecht (§ 13 Abs. 9 Satz 2 Erbschaftsteuergesetz – ErbStG) sieht für begünstigtes Familienbetriebsvermögen vor dem Abzug des allgemeinen Verschonungsabschlags einen sogenannten „Vorab-Abschlag“ vor.

Voraussetzungen

Ein Gastronomie- bzw. Hotelbetrieb gilt als „Familienbetrieb“, wenn im Gesellschaftsvertrag eine bestimmte Begrenzung der Entnahmen oder Ausschüttungen enthalten ist. Außerdem muss die Verfügung über die Beteiligung an dem Gastronomie- oder Hotelbetrieb auf Mitgesellschafter bzw. auf nahe Angehörige beschränkt sein und für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft eine Abfindung unter dem gemeinen Wert der Beteiligung vorgeschrieben sein.

Einzelunternehmer

Wichtig ist, dass dieser steuermindernde Vorab-Abschlag nur dann gewährt wird, wenn der Gaststätten- oder Hotelbetrieb in Form einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft geführt wird. Familien-Einzelunternehmen (Vater-Sohn-Betriebe) können nicht in den Genuss des Vorab-Abschlages kommen, da für diese Unternehmen keine Gesellschaftsverträge bestehen. Gastronomen und Hoteliers, die als Einzelunternehmer firmieren, können vor einer geplanten Übertragung ihr Unternehmen z. B. in eine Einmann-GmbH oder GmbH & Co. KG umwandeln.

Stand: 29. März 2017

Bild: auremar - Fotolia.com

Wir über uns

Als Steuerberater in Gaildorf finden wir für Sie individuelle Lösungen nach Maß, die bedeutsame steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte erschließen. Natürlich beraten wir dabei auch Mandanten im Umkreis wie z.B.: in Schwäbisch Hall, Crailsheim, Murrhardt oder Gschwend. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Nutzen Sie das unverbindliche Vorteils-Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.